Hydro Renewable Power Innovation
Dipl. Ing. Thomas Roos M.Sc.

LED-Umrüsteinheit

Im Jahr 2009 verabschiedeten die EU eine Verordnung für Büro-und Straßenbeleuchtung (245/2009/EG) mit besonderer Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte gestellt. Ab dem Jahr 2015 erfüllen insbesondere Quecksilberdampfhochdrucklampen nicht mehr die Mindestanforderungen an Energieeffizienz. Damit müssen insbesondere in der Beleuchtung von Straßen, Schifffahrtswegen und an Bahnstrecken sowie anderen Infrastrukturanlagen viele Lampen ersetzt werden. In der Regel geschieht dies in dem die komplette Leuchte oft sogar mit Mast wenigstens aber der Kopf der Leuchte ersetzt wird. Dies geschieht obwohl der Leuchte an sich noch völlig intakt ist. Dies ist zum einen teuer und zum anderen erzeugt dies Unmengen von Müll. Alternativ werden sehr teure Leuchtmittel angeboten, die statt der konventionellen Beleuchtung eingebaut werden. Diese verfügen meist über konstruktionsbedingt über keine moderne Lichtlenkung und haben daher nicht den Energiespareffekt, den moderne LED-Leuchten haben sollten (bis 50%). Auch sind diese Leuchtmittel nicht dimmbar und die angegebene Lebensdauer steht in Frage.

Kofferleuchte mit Umrüsteinheit
Kofferleuchte mit Umrüsteinheit

Durch Verwendung eines SPD‘s (surge protection device /Überspannungsschutz gerät) kann der LED Treiber bis 10kV geschützt werden.
Im Werk wurden für die jeweiligen Zulassungen umfangreiche Messungen gemeinsam mit dem Hersteller durchgeführt.

Anschließend wurden gemeinsam mit dem Hersteller im kommunalen Straßenbereich verschiedene Pilotanlagen umgerüstet.

Konventionelle Beleuchtung im Vergleich mit umgerüsteten Leuchten im Straßenbereich
Konventionelle Beleuchtung im Vergleich mit umgerüsteten Leuchten im Straßenbereich
Konventionelle Beleuchtung im Vergleich mit umgerüsteten Leuchten im Straßenbereich
Konventionelle Beleuchtung im Vergleich mit umgerüsteten Leuchten im Straßenbereich

Neben den Straßenbeleuchtungsanlagen sollen nun auch Einsätze an Wasserstraßen und Bahnstrecken untersucht werden. Die Beleuchtung von Schiffsschleusenanlagen wird z.B. durch die DIN 67500 Beleuchtung von Schleusenanlagen – Anforderungen, Berechnungen und Messungen geregelt. Für diese Regelungen ist das Grundkonzept des LED-Kids auszulegen und mit der Wasserschifffahrtsverwaltung (WSV) über die Fachstelle des WSV für Verkehrstechnik (FVT) abzustimmen.

Beispiele von Beleuchtungen von Schleusen, Strömungsbauwerken, Häfen usw.

Ziel ist es kostengünstig, umweltbewusst, betriebs- und nutzerorientiert die vorhandenen Anlagen mit lenk- und dimmbaren Licht für einen deutlich geringeren Strom- und Leuchtmittelverbrauch auszurüsten. Die Bestandsaufnahme, technische Planung, Ausschreibung und Überwachung der Umsetzung erfolgt durch die HRPI.

Kooperationspartner

Elektrobau Oschatz

Bearbeitungszeitraum

ab 2015

Hauptdaten

Bezeichnung LED Umrüsteinheit
Kenndaten 40W/700mA/4000K
Farbtemperatur 4000K(nw)
3600 lm
107 lm/W
Ra>70
Anzahl der Betriebsstunden 50.000h (L70/B10)
Kennzahlen bei P=100% 235,28V/ 0,18A/ 40,54W
Kennzahlen bei P=70% 234,34V/0,095A/20,59W

Leistungen

  • Marktanalyse
  • Produktentwicklung und –design
  • Begleitung der Werkseitigen Messungen und Prüfungen
  • Anwendungskonzepte für Straßen, Bahn-, Schleusen- und Hafenanlagen, Halte- und Liegestellen
  • Bestandsaufnahmen an bestehenden Beleuchtungsanlagen der jeweiligen Betreiber
  • Einrichtung von Probestrecken und Durchführung der notwendigen Messungen
  • Planungsleistungen für Umrüstarbeiten an bestehenden Beleuchtungssystem
  • Ausschreibung der notwendigen Bauleistungen
  • Bauüberwachung
  • Inbetriebnahme und Begleitung beim Betrieb und Wartung
  • Erstellung von Finanzierungskonzepten