LED-Umrüsteinheit
Im Jahr 2009 verabschiedeten die EU eine Verordnung für Büro-und Straßenbeleuchtung (245/2009/EG) mit besonderer Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte gestellt. Ab dem Jahr 2015 erfüllen insbesondere Quecksilberdampfhochdrucklampen nicht mehr die Mindestanforderungen an Energieeffizienz. Damit müssen insbesondere in der Beleuchtung von Straßen, Schifffahrtswegen und an Bahnstrecken sowie anderen Infrastrukturanlagen viele Lampen ersetzt werden. In der Regel geschieht dies in dem die komplette Leuchte oft sogar mit Mast wenigstens aber der Kopf der Leuchte ersetzt wird. Dies geschieht obwohl der Leuchte an sich noch völlig intakt ist. Dies ist zum einen teuer und zum anderen erzeugt dies Unmengen von Müll. Alternativ werden sehr teure Leuchtmittel angeboten, die statt der konventionellen Beleuchtung eingebaut werden. Diese verfügen meist über konstruktionsbedingt über keine moderne Lichtlenkung und haben daher nicht den Energiespareffekt, den moderne LED-Leuchten haben sollten (bis 50%). Auch sind diese Leuchtmittel nicht dimmbar und die angegebene Lebensdauer steht in Frage.